Sie benötigen Hilfe?

Vielleicht können folgende Experten helfen:

Hilfe in allen Umweltschutzfragen, Auskünfte über Naturschutzrecht, über Naturschutzgebiete usw. erhält man bei der

Unteren Naturschutzbehörde

Hinter den Höfen 3, 37603 Holzminden,

Telefon: 05531 - 707-225

www.landkreis-holzminden.de/umwelt-und-abfall/naturschutz/

E-Mail: naturschutz@landkreis-Holzminden.de


Bei Problemen mit

Wespen, Hornissen oder Hummeln

wenden Sie sich bitte an

Claas-Gerrit Kumlehn, Holzminden: 0152 29 20 97 57
Patric Schmidt, Grünenplan: 05187 - 300 260 
Josef Schmitz, Südkreis: 0170 485 0035

Stefanie Beyer, Untere Naturschutzbehörde:  05531 - 707-740

Mehr Informationen zum Thema findet man hier


Jungvögel und verletzte Vögel (außer Greifvögel):

 

Kirsten Strauch "Wildvögel und Igel in Not Kreis Höxter und Umland" (ehrenamtlich betriebene, anerkannte Auffangstation in Willebadessen)

 Telefon: 05644 - 946 560

 

Jungvögel sind nicht immer hilflos! mehr...

Mehr Informationen beim Projekt Wildvogelhilfe und beim LBV


Mauersegler gefunden?
Bitte niemals in die Luft werfen!

Mauersegler am Boden und Jungvögel bedürfen immer fachkundiger Pflege, bitte keine Selbstversuche!

Ramona Kubal, Am Riefenberg 9, 31073 Kaierde

Telefon: 05187 - 957 155 oder 0160  174 32 45

https://mauersegler-pflege.de

 


Greifvögel und Eulen:

(Verletzte Tiere immer zuerst zum Tierarzt!)

 

Monique Menne, Falknerin im Wildpark Neuhaus: 0151 280 93 487

 

Tanja Frischgesell: 05532 - 17 46 oder 0151 577 40 707


Fledermäuse

NABU-Fledermaushotline  030- 284 984 - 5000

 

Nachts keine Anrufe, nur Whatsapp-Nachrichten oder Sms!

Michaela Umlauf: 05531 - 136 94 oder 0162 33 11 719

Tanja Frischgesell: 05532 - 17 46 oder 0151  577 40 707

Sandra Henke: 05532 - 972 577 oder 0176 817 92 557


Igel

Michaela Umlauf: 05531 - 136 94 oder 0162 33 11 719

Kirsten Strauch:    05644 - 946 560,  "Wildvögel und Igel in Not Kreis Höxter und Umland" (ehrenamtlich betriebene, anerkannte Auffangstation in Willebadessen)

oder

aktion tier Igelzentrum Niedersachsen
Am Südtor 11, 30880 Laatzen
Telefon: 0511 - 233 161 (
Mo, Mi, Fr von 14 - 17 Uhr, Di und Do von 09 - 12 Uhr ). Tierannahme nur nach Absprache! E-Mail: igelzentrum@aktiontier.org

Mehr Informationen über den Igel gibt es hier


Waschbär oder Marder

Diese Tiere werden von den meisten Pflegestationen und Tierärzten nicht angenommen.

Wenn Sie ein verlassenes Jungtier gefunden haben, kann eventuell das Marderzentrum Niedersachsen in Northeim weiterhelfen:


E-Mail:
kontakt@marderzentrum-niedersachsen.org


Informationen über den

 

Biber

 

sammeln

Stefanie Beyer und Heiko Niehaus: 05533 - 93 55 80


 

 Informationen über

 

 Orchideen

 

 Walter Sorge   sorge.walter@gmail.com

 

 Kai Hofmann  Kai_Hofmann@kabelmail.de



Sollten Sie

 

Wolf, Luchs, Wildkatze,

Haselmaus oder Reptilien

 

beobachtet haben, so melden Sie dies bitte an

Karsten Dörfer und Bärbel Pott-Dörfer:

05532 - 45 38

Karsten Dörfer: 0151  214 56 865

Bärbel Pott-Dörfer: 0170  94 88 161



Folgende Auffangstationen nehmen verletzte oder verwaiste Tiere auf :

Die Tiere sollten zuerst dem Tierarzt vorgestellt werden und müssen selbst zur Auffangstation gebracht werden. Vorher muss man unbedingt anrufen!


Greifvögel, Eulen, Säugetiere

Wisentgehege Springe:

05041 - 58 28 oder 0160 96 47 23 39



Vögel, Säugetiere, Amphibien, Reptilien

Wildtier- und Artenschutzstation
Hohe Warte, 31553 Sachsenhagen
Telefon: 05725 - 70 87 30

 

NABU Artenschutzzentrum
Hauptstr. 20, 38542 Leiferde
Telefon: 05373 - 66 77  oder  0900 - 11 66 77 11



Beringte Vögel:

 

Gefundene Ringe bitte einsenden bzw.  abgelesene Ringe bitte melden an:

 

Institut für Vogelforschung

Vogelwarte Helgoland, An der Vogelwarte 21

26386 Wilhelmshaven-Rüstersiel

Online melden ->


Der NABU wird oft angerufen, wenn irgendwo Bäume gefällt oder Hecken geschlegelt werden.

Eine verbindliche Antwort, ob überhaupt und wann eventuell dies erlaubt ist, kann nur die Untere Naturschutzbehörde geben.

        Hier dazu nur so viel:

        Im Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 S. 2) steht:     
„Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.“

 

Für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze sowie für Straßenbäume, die auf öffentlichen Grundflächen stehen, gelten die Verbote des § 39 BNatSchG uneingeschränkt. Nur für Bäume in privaten Haus- und Kleingärten, Parkanlagen, Rasensportanlagen und Friedhöfe findet das Verbot keine Anwendung.

 

Für die erlaubten Schnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses gilt der Appell, diese in der Hauptbrutzeit der Vögel von Mitte März bis Mitte Juli möglichst zu vermeiden.

 

Bei allen Maßnahmen gelten jedoch die grundsätzlichen Verbote des § 39 Abs. 1 BNatSchG:

„Es ist verboten,

1.    wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu                   
        verletzen  oder zu töten,

2.    wildlebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen
        oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,

3.     Lebensstätten wildlebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder  
 zu zerstören.“

 

Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen der Verbote sind bei der Unteren Naturschutzbehörde zu stellen. Auch bei Verstößen gegen die Bestimmungen des BNatSchG ist sie zu kontaktieren.

 

In akuten Notfällen (steht z.B. ein Baum, der Lebensstätte von Fledermäusen ist, kurz vor einer Fällung) sollte die örtliche Polizei gerufen werden.