Gebiete mit Schutzstatus

Eines der zentralen Instrumente des Naturschutzes zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der für Niedersachsen und den Landkreis Holzminden typischen Natur und Landschaft ist die Ausweisung von Schutzgebieten und - objekten.

Blick vom Burgberg (Foto: Sabine Echzell)
Blick vom Burgberg (Foto: Sabine Echzell)

 

Das Niedersächsische Naturschutzgesetz kennt dafür verschiedene Schutzkategorien, z. B. Naturschutzgebiete, Naturdenkmale, Landschaftsschutzgebiete und Geschützte Landschaftsbestandteile.


Naturschutzgebiete

Das Mecklenbruch (Foto: Hartmut Schrader)
Das Mecklenbruch (Foto: Hartmut Schrader)

Unter Naturschutzgebieten sind Gebiete zu verstehen, in denen Natur und Landschaft ganz oder teilweise besonderen Schutz bedürfen, weil sie schutzbedürftige Arten oder Lebensgemeinschaften wild wachsender Pflanzen oder wildlebenden Tieren eine Lebensstätte bieten oder künftig bieten sollen, für Wissenschaft, Natur - und Heimatkunde von Bedeutung sind oder sich durch Seltenheit, besondere Eigenart oder Vielfalt oder hervorragende Schönheit aus- zeichnen. In Naturschutzgebieten gilt ein generelles Veränderungsverbot.

 

Weitere allgemeine Informationen zu dem Thema Naturschutzgebiete finden Sie auch unter www.nlwkn.de oder unter www.naturschutzgebiete.niedersachsen.de

Im Landkreis Holzminden gibt es zur Zeit folgende 28 ausgewiesene Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 4.457 ha, die man hier finden kann: Naturschutzgebiete im Landkreis  Holzminden


Landschaftsschutzgebiete

Foto: Klemens Harazim
Foto: Klemens Harazim

 

Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten nach § 26 NNatG dient

  • dem Erhalt und der Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzbarkeit der Naturgüter,
  • dem Schutz eines vielfältigen, eigenartigen oder schönen Landschaftsbildes,
  • dem Schutz von Gebieten, die für die Erholung wichtig sind.

Landschaftsschutzgebiete können also ausgewiesen werden zum Schutz (Erhalt) oder zur Verbesserung von Naturgütern, Arten und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild/Ruhe, Boden, Wasser sowie Klima/Luft. Im Gegensatz  zu Naturschutz- gebieten, in denen Umfang und Intensität der Nutzung ausschließlich dem Schutz- zweck angepasst und auf Pflegeerfordernisse ausgerichtet werden sollen, kann in Landschaftsschutzgebieten grundsätzlich die ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft fortgeführt werden.

 

Der Schutz kann Nutzungsauflagen in Form von großflächigen Veränderungsbeschränkungen oder auch in Form von Ge- oder Verboten umfassen, wenn dies der Schutzzweck erfordert. Von den Ge- und Verboten der Landschaftsschutzgebietsverordnungen können auch Befreiungen gewährt werden.


Zurzeit sind im Landkreis Holzminden 8 Landschaftsschutzgebiete mit einer Fläche von ca. 32.500 ha ausgewiesen, die man hier finden kann:
Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Holzminden.


Gesetzlich geschützte Biotope

Im Landkreis Holzminden sind folgende Biotoptypen nach § 30 BNatSchG geschützt:

  • Hochmoore einschl. Übergangsmoore
  • Sümpfe
  • Röhrichte
  • hochstaudenreiche Nasswiesen
  • Bergwiesen
  • Quellbereiche
  • naturnahe Bach- und Flussabschnitte
  • naturnahe Kleingewässer
  • Verlandungsbereiche stehender Gewässer
  • natürliche Block- und Geröllhalden sowie Felsen
  • Zwergstrauch- und Wacholderheiden
  • Magerrasen
  • Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte
  • Bruchwälder
  • Auwälder
  • Schluchtwälder
  • natürliche Höhlen und Erdfälle
  • Pfeifengraswiesen
  • Sumpfdotterblumenwiesen
  • Flutrasen
Im Landkreis Holzminden sind zur Zeit 1850 Biotope mit einer Gesamtgröße von ca. 1.730 ha in das Verzeichnis nach § 14 Abs. 9 NAGBNatSchG aufgenommen und die betroffenen Grundstückseigentümer hierüber entsprechend unterrichtet worden. Darüber hinaus befinden sich in den Naturschutzgebieten geschützte Biotope, die bislang noch nicht näher konkretisiert worden sind.

NATURA 2000, FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete

Im Mai 1992 hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft (EG) die Einrichtung eines zusammenhängenden ökologischen Netzes von Schutzgebieten in seinen Mitgliedsstaaten beschlossen. Dieses Netz trägt den Namen Natura 2000. Es dient der Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der gefährdeten wildlebenden Tiere und Pflanzen in den Mitgliedsländern der Gemeinschaft.

 

Das Netz Natura 2000 baut auf der Richtlinie über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, auch FFH-Richtlinie genannt, auf.

 

In der FFH-Richtlinie sind Ziele, naturschutzfachliche Grundlagen und Verfahrensvorgaben zur Errichtung des Netzes Natura 2000 niedergelegt. Die Richtlinie legt fest, dass das Netz Natura 2000 aus Gebieten gemäß der FFH-Richtlinie (FFH- Gebiete) und der EG-Vogelschutzrichtlinie (EG-Vogelschutzgebiete) bestehen soll, wobei sich die beiden Gebietskategorien durchaus auch überlappen können.

 

Die für den Landkreis Holzminden festgesetzten bzw. nachgemeldeten FFH-Gebiete kann man hier finden: FFH-Gebiete im Landreis Holzminden


Verbandsbeteiligung

Der NABU Holzminden wird als anerkannter Naturschutzverband nach Bundesnaturschutzgesetz  an Planungen von Vorhaben beteiligt, die in die Natur eingreifen, z.B. Straßenbau, Rohstoffgewinnung, Regionalplanung, Maßnahmen in Schutzgebieten.

 

Er erarbeitet naturschutzfachliche Stellungnahmen, die konkrete Vorschläge beinhalten, um solche Eingriffe zu vermeiden, zu minimieren, auszugleichen oder ggf. Ersatz zu schaffen.

 

Einige aktuelle Stellungnahmen des NABU Holzminden findet man hier.